Zollbestimmungen
Zur Einreise in die Schweiz benötigen Sie ein gültiges und von der Schweiz anerkanntes Reisepapier (Pass, Identitätskarte).
Persönliche Gebrauchsgegenstände
Persönliche Gebrauchsgegenstände können abgabenfrei eingeführt werden. Dazu zählen Gegenstände, welche:
Persönlicher ReiseproviantReiseproviant kann abgabenfrei eingeführt werden. Dazu zählen genussfertige Nahrungsmittel und alkoholfreie Getränke für den Reisetag.
Achtung: Das Mitnehmen von Fleisch- und Milchprodukten sowie von den meisten Früchten und Gemüse aus Drittstaaten (d.h. Nicht-EU-Staaten) ist verboten. Informieren Sie sich vor Ihrer Reise beim Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV): Lebensmittel im privaten Reiseverkehr
Andere Waren (Souvenirs, Lebensmittel, Medikamente usw.)Führen Sie Waren (Möbel, Elektronikartikel, Autozubehör usw.) ein, gelten folgende Bestimmungen:
Persönlicher ReiseproviantReiseproviant kann abgabenfrei eingeführt werden. Dazu zählen genussfertige Nahrungsmittel und alkoholfreie Getränke für den Reisetag.
Achtung: Das Mitnehmen von Fleisch- und Milchprodukten sowie von den meisten Früchten und Gemüse aus Drittstaaten (d.h. Nicht-EU-Staaten) ist verboten. Informieren Sie sich vor Ihrer Reise beim Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV): Lebensmittel im privaten Reiseverkehr
Rückreise in die Schweiz:
Im Ausland abgabenfrei Einkaufen: Die Freimengen und Freigrenzen gelten für Privatwaren, die Sie persönlich für den eigenen Bedarf oder als Geschenk mitführen. Die Freimengen und Freigrenzen werden nur einmal pro Person und Tag gewährt.
Alkoholische Getränke (die Freimengen gelten nur für Personen ab 17 Jahren).
Alkoholische Getränke bis 18% Vol. 5 Liter
Alkoholische Getränke über 18% Vol. 1 Liter
Tabak Zigaretten total 250 Stück
Zigarren total 250 Stück
Schnitttabak 250g
Waren
Andere Privatwaren sind bis zu einem Gesamtwert von CHF 300 pro Person abgabenfrei. Übersteigt der Gesamtwert der mitgeführten Waren CHF 300, so sind alle Waren abgabenpflichtig. Ein Zusammenrechnen (Kumulation) der Wertfreigrenze für mehrere Personen ist ausgeschlossen. Ausgenommen von dieser Wertfreigrenze sind sensible landwirtschaftliche Erzeugnisse wie z.B. Fleisch und Fleischwaren, Milchprodukte, Öle und Fette, die gewisse Höchstmengen überschreiten.
Erstattung Mehrwertsteuer
Aus logistischen Gründen ist es nicht möglich, bei der Rückreise in die Schweiz die Quittungen zur Erstattung der Mehrwertsteuer am Deutschen Zollamt abstempeln zu lassen. Ebenso ist eine Verzollung am Schweizer Zoll nicht möglich.
Persönliche Gebrauchsgegenstände
Persönliche Gebrauchsgegenstände können abgabenfrei eingeführt werden. Dazu zählen Gegenstände, welche:
- in der Schweiz wohnhafte Personen bei der Ausreise mitgenommen haben;
- im Ausland wohnhafte Personen während des Aufenthaltes in der Schweiz benützen und wieder ausführen.
Persönlicher ReiseproviantReiseproviant kann abgabenfrei eingeführt werden. Dazu zählen genussfertige Nahrungsmittel und alkoholfreie Getränke für den Reisetag.
Achtung: Das Mitnehmen von Fleisch- und Milchprodukten sowie von den meisten Früchten und Gemüse aus Drittstaaten (d.h. Nicht-EU-Staaten) ist verboten. Informieren Sie sich vor Ihrer Reise beim Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV): Lebensmittel im privaten Reiseverkehr
Andere Waren (Souvenirs, Lebensmittel, Medikamente usw.)Führen Sie Waren (Möbel, Elektronikartikel, Autozubehör usw.) ein, gelten folgende Bestimmungen:
- Ab einem Gesamtwert von CHF 300.- bezahlen Sie Mehrwertsteuer.
- Für bestimmte Waren und Tiere müssen Sie Zölle bezahlen. Über die untenstehenden Links finden Sie die Informationen dazu, z. B. zu Lebensmittel, Alkohol und Tabak.
Wertfreigrenze und Freimengen auf einen Blick (PDF, 81 kB, 15.12.2021) - Verbote und Beschränkungen: Bestimmte Waren sind zur Einfuhr verboten oder unterliegen gewissen Beschränkungen. Dazu gehören zum Beispiel bestimmte artengeschützte Pflanzen, Tiere und Waren sowie Fälschungen, Waffen, Feuerwerk, Medikamente, Bargeld usw. Mehr
Persönlicher ReiseproviantReiseproviant kann abgabenfrei eingeführt werden. Dazu zählen genussfertige Nahrungsmittel und alkoholfreie Getränke für den Reisetag.
Achtung: Das Mitnehmen von Fleisch- und Milchprodukten sowie von den meisten Früchten und Gemüse aus Drittstaaten (d.h. Nicht-EU-Staaten) ist verboten. Informieren Sie sich vor Ihrer Reise beim Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV): Lebensmittel im privaten Reiseverkehr
Rückreise in die Schweiz:
Im Ausland abgabenfrei Einkaufen: Die Freimengen und Freigrenzen gelten für Privatwaren, die Sie persönlich für den eigenen Bedarf oder als Geschenk mitführen. Die Freimengen und Freigrenzen werden nur einmal pro Person und Tag gewährt.
Alkoholische Getränke (die Freimengen gelten nur für Personen ab 17 Jahren).
Alkoholische Getränke bis 18% Vol. 5 Liter
Alkoholische Getränke über 18% Vol. 1 Liter
Tabak Zigaretten total 250 Stück
Zigarren total 250 Stück
Schnitttabak 250g
Waren
Andere Privatwaren sind bis zu einem Gesamtwert von CHF 300 pro Person abgabenfrei. Übersteigt der Gesamtwert der mitgeführten Waren CHF 300, so sind alle Waren abgabenpflichtig. Ein Zusammenrechnen (Kumulation) der Wertfreigrenze für mehrere Personen ist ausgeschlossen. Ausgenommen von dieser Wertfreigrenze sind sensible landwirtschaftliche Erzeugnisse wie z.B. Fleisch und Fleischwaren, Milchprodukte, Öle und Fette, die gewisse Höchstmengen überschreiten.
Erstattung Mehrwertsteuer
Aus logistischen Gründen ist es nicht möglich, bei der Rückreise in die Schweiz die Quittungen zur Erstattung der Mehrwertsteuer am Deutschen Zollamt abstempeln zu lassen. Ebenso ist eine Verzollung am Schweizer Zoll nicht möglich.